
Arbeitsschutz 2026: 4 Neuerungen, die Sie jetzt organisatorisch einfangen sollten

Herzlichen Glückwunsch, All Service: Deutschlands Kundenchampion 2026
„Gilt Omnibus jetzt schon und sind wir noch betroffen?“ Diese Frage taucht seit Wochen in vielen ESG- und IMS-Teams auf. Verständlich: In der Praxis wird „Omnibus-Verordnung“ oft als Sammelbegriff genutzt. Entscheidend ist aber, was rechtlich bereits feststeht und was sich daraus für Ihre Planung ergibt.
Kurzfassung (TL;DR)
- Seit dem 18. März 2026 gilt Omnibus I als Richtlinie (EU) 2026/470 und ist rechtsverbindlich.
- Der Pflichtenkreis für CSRD und CSDDD wurde neu zugeschnitten, Schwellenwerte angehoben, Fristen verlängert.
- Omnibus II befindet sich im EU‑Gesetzgebungsverfahren und bringt weitere Vereinfachungen (u. a. Taxonomie, CBAM).
- Die Revised ESRS und der neue VSME‑Standard konkretisieren, wie Berichterstattung künftig aussieht.
- Deutschland hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt – die Frist läuft bis März 2027.
Stand Mai 2026 ist der Rechtsrahmen klar kommunizierbar: Omnibus I ist als Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 in Kraft. Das nimmt Druck aus Zeitplänen und verschiebt für viele Unternehmen den Fokus weg vom „Deadline-Run“ hin zu sauberer Vorbereitung. Wer 2026 nutzt, um Scope, Zuständigkeiten und Nachweise geordnet aufzusetzen, reduziert Reibung bei Kunden-, Banken- und Stakeholderanfragen – unabhängig davon, ob eine direkte Berichtspflicht (noch) greift.
Omnibus I ist in Kraft – Rechtsrahmen seit dem 18. März 2026 verbindlich
Omnibus I ist keine politische Ankündigung mehr, sondern ein geltendes EU‑Gesetz. Die Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 18. März 2026 (20 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft. Bis 19. März 2027 müssen die Mitglieder der EU die Bestimmungen in nationales Recht umsetzen.
Betroffen sind insbesondere die CSRD, die CSDDD und die EU‑Taxonomie. Die Änderungen betreffen vor allem neue Schwellenwerte, verlängerte Fristen und den klareren Schutz kleinerer Betriebe vor „Trickle‑down“-Effekten in der Lieferkette. Ziel ist eine Entlastung ohne Abstriche bei Transparenz und Verantwortung.
Projektjahr 2026 - Zeit gewinnen, Struktur festigen
Durch die Stop‑the‑clock‑Richtlinie (EU) 2025/794, die bereits 2025 in Kraft trat, werden viele Starttermine nach hinten verschoben. Damit wird 2026 zu einem Struktur‑ und Vorbereitungsjahr. Für viele KMU ist das die Gelegenheit, Scope, Dateninventar, Verantwortlichkeiten und Nachweislogik sauber aufzubauen.
Ein pragmatischer Ansatz lautet: „Wir nutzen 2026 für Dateninventar, Rollen und Nachweise – damit ab 2027 keine Hektik entsteht.“ Wer jetzt klare Prozesse aufsetzt, reduziert Reibungsverluste bei Banken‑, Kunden‑ und Stakeholderanfragen deutlich.
Neuer Scope für CSRD und CSDDD
Die wesentlichen Änderungen bei den Schwellenwerten:
- CSRD: Fokus künftig auf große Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden und mindestens 450 Mio. EUR Umsatz.
- CSDDD: Anwendungsbereich auf sehr große Unternehmen (über 5 000 Mitarbeitende und 1,5 Mrd. EUR Umsatz) konzentriert.
Für kleinere Betriebe bedeutet dies: meist keine direkte Berichtspflicht, aber fortbestehende Anforderungen über Geschäftsbeziehungen und Ausschreibungen. Wer gut dokumentiert und klar kommuniziert, bleibt auch ohne formale Berichtspflicht nachweissicher.
Schutz kleinerer Betriebe in der Lieferkette
Omnibus I führt das Konzept der „protected undertakings“ ein. Damit können KMU überzogene Informationsanfragen ablehnen, sofern sie über anerkannte Standards hinausgehen. In der Praxis heißt das: Auskunftsfähig bleiben, aber Grenzen sachlich setzen. Empfehlenswert ist eine zentrale Stelle „ESG‑Daten und Nachweise“, die Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Aktualisierungszyklen bündelt.
Revised ESRS und VSME - weniger Pflicht, klarere Struktur
Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission zwei Dokumente zur Konsultation veröffentlicht (Feedback‑Frist bis 3. Juni 2026):
- Revised ESRS - überarbeitete verbindliche Berichtspflichten (Delegierter Rechtsakt)
- VSME (Voluntary Standard for Sustainability Reporting by SMEs) - ein freiwilliger Standard für nicht berichtspflichtige KMU
Beide Textentwürfe basieren auf dem EFRAG‑Vorschlag vom 2. Dezember 2025.
Wesentliche Neuerungen:
- Die verpflichtenden Datenpunkte wurden um mehr als 60 Prozent reduziert.
- Insgesamt sinkt der Umfang der Datenerhebung um rund 70 Prozent.
- Die geschätzten Kosten pro Unternehmen sollen um etwa 30 Prozent fallen.
- Klare Definition der „doppelten Wesentlichkeit“. Nicht‑wesentliche Inhalte dürfen entfallen.
- Mehr Flexibilität bei Aggregation und Disaggregation.
- Wahlrecht bei der Treibhausgasbilanzierung zwischen international anerkannten Ansätzen.
- Offenlegungspflicht, wenn Klimaziele nicht zum 1,5‑Grad‑Pfad passen.
- Einführung eines zweistufigen VSME‑Modells (Basic Module und Comprehensive Module), das vorgibt, welche Informationen große Unternehmen von KMU verlangen dürfen („Value Chain Cap“).
Aktueller Stand Mai 2026: EU weit fortgeschritten,
Deutschland noch nicht so weit
Omnibus I gilt seit 18. März 2026 EU‑weit, doch die nationale Umsetzung in Deutschland steht noch aus. Die Frist läuft bis 19. März 2027.
Parallel verhandelt die Kommission über Omnibus II, das zusätzliche Themen umfasst:
- Vereinfachungen in der EU‑Taxonomie
- Anpassungen im CO₂‑Grenzausgleich (CBAM)
- weitere branchenspezifische Regelungen
Zeitplan Mai 2026
| Schritt | Termin |
| Ende der Konsultation (ESRS / VSME) | 3. Juni 2026 |
| Erlass des Delegierten Rechtsakts (ESRS Revised) | bis 18. September 2026 |
| Prüfungsfrist Parlament und Rat | zwei bis vier Monate |
| Nationale Umsetzung in Deutschland | bis März 2027 |
| Verbindliche Anwendung Revised ESRS | ab Geschäftsjahr 2027 |
FAQ (für schnelle Einordnung):
Hier finden Sie unsere FAQ
- Was genau ist Omnibus I und wann gilt die Richtlinie?
Omnibus I ist eine EU‑Änderungsrichtlinie (EU 2026/470), die mehrere bestehende Nachhaltigkeitsvorgaben – darunter CSRD, CSDDD und Taxonomie – vereinheitlicht und entlastet. Sie wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht und gilt seit 18. März 2026. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis 19. März 2027 in nationales Recht überführen. - Betrifft Omnibus I mein Unternehmen überhaupt noch?
Das hängt von Ihrer Größe und Struktur ab. Durch die neuen Schwellenwerte (u. a. über 1 000 Mitarbeitende oder 450 Mio. EUR Umsatz) fallen viele KMU nicht mehr direkt unter die Berichtspflicht. Indirekte Anforderungen können aber durch Kunden, Banken oder Ausschreibungen weitergegeben werden. - Was ist der VSME‑Standard und wie unterscheidet er sich von den ESRS?
Der VSME (Voluntary Standard for Sustainability Reporting) ist ein freiwilliger EU‑Berichtsrahmen für kleinere Unternehmen ohne CSRD‑Pflicht. Er soll den Austausch mit berichtspflichtigen Partnern erleichtern und Informationspflichten standardisieren. ESRS (Revised) sind dagegen verbindliche Vorgaben für berichtspflichtige Unternehmen.Betrifft Omnibus I mein Unternehmen überhaupt noch?
Das hängt von Ihrer Größe und Struktur ab. Durch die neuen Schwellenwerte (u. a. über 1 000 Mitarbeitende oder 450 Mio. EUR Umsatz) fallen viele KMU nicht mehr direkt unter die Berichtspflicht. Indirekte Anforderungen können aber durch Kunden, Banken oder Ausschreibungen weitergegeben werden. - Welche Erleichterungen bringen die „Revised ESRS“?Betrifft Omnibus I mein Unternehmen überhaupt noch?
Die überarbeiteten ESRS reduzieren die Anzahl verpflichtender Datenpunkte um rund 60 Prozent und lassen mehr Flexibilität bei Aggregation, Wesentlichkeitsprüfung und Treibhausgasbilanzierung. Dadurch sinkt der Aufwand deutlich, ohne die Transparenz zu verringern. - Was regelt Omnibus II und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Omnibus II ist ein weiteres EU‑Reformpaket, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist. Es behandelt u. a. Anpassungen am CO₂‑Grenzausgleich (CBAM), an der EU‑Taxonomie und zusätzliche branchenspezifische Regeln. Ein Abschluss wird frühestens Ende 2026 erwartet. - Wann gelten die neuen ESRS und der VSME‑Standard verbindlich?
Laut Zeitplan endet die Konsultation am 3. Juni 2026, die Kommission plant den Erlass des Delegierten Rechtsakts bis September 2026. Nach der Prüfungsfrist in Rat und Parlament wird eine freiwillige Anwendung ab Geschäftsjahr 2026 und eine verbindliche Anwendung ab 2027 erwartet.
Fazit
Für den Mittelstand gilt: Der Rechtsrahmen ist nun belastbar, auch wenn noch nicht alles umgesetzt ist. Omnibus I verschafft Luft, ersetzt aber keine systematische Vorbereitung. Wer 2026 für Dokumentation, Rollenmodelle und Nachweissysteme nutzt, wird 2027 weniger Aufwand und mehr Klarheit haben.
Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Scope, legen Sie eine zentrale ESG‑Ablage an und benennen Sie
verantwortliche Owner.
So bleiben Sie auskunftsfähig, auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist.
mib Management Institut Bochum GmbH
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Quellen
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) – Text & Metadaten
- Rat der EU: Pressemitteilung vom 24. 02. 2026 zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD
- Europäisches Parlament: Deal zu Omnibus I (CSRD/CSDDD) – Pressemitteilung
- EFRAG: ESRS Revision – Work Plan & Timeline (April 2025)
- Consilium: Dokument WK 3109/2026 INIT – Interinstitutionelles Dossier zu Omnibus‑Richtlinien
- EU‑Parlaments‑Think Tank: Omnibus I – Simplification of Sustainability Directives (Briefing 2026)



