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Ab dem 27. September 2026 tritt die EmpCo‑Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ in Kraft. Sie markiert einen Wendepunkt in der europäischen Unternehmenskommunikation. Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, Verbraucher*innen zu stärken und für klare, überprüfbare Nachhaltigkeitsaussagen zu sorgen.
Künftig dürfen Unternehmen nur noch dann mit Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ werben, wenn diese Aussagen belegt, nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Warum die Richtlinie eingeführt wurde
Nachhaltigkeit ist längst ein entscheidendes Kriterium für Kaufentscheidungen geworden – gleichzeitig aber auch ein Begriff, der inflationär und oft ohne belastbare Grundlage verwendet wird. Viele Verbraucher*innen fühlen sich dadurch in die Irre geführt.
Die Europäische Union reagiert darauf mit der EmpCo‑Richtlinie, die am 28. Februar 2024 verabschiedet, am 6. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und am 26. März 2024 offiziell in Kraft getreten ist. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht überführen – danach gelten die Regeln ab 27. September 2026 in allen EU‑Ländern.
EmpCo ändert zwei bestehende EU‑Richtlinien:
- die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken
- und die Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte
Damit rückt Nachhaltigkeitskommunikation ausdrücklich unter den Verbraucherschutz – und damit in den Geltungsbereich des Wettbewerbsrechts.
Das ändert sich ab 2026
Zentrale Regel ist: Nur was belegt ist, darf auch behauptet werden.
Unbelegte oder unklare Aussagen sind künftig verboten.
Verbotene oder eingeschränkte Aussagen:
- vage Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, wenn sie nicht durch valide Nachweise gestützt werden
- Werbeaussagen, die sich ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beziehen (z. B. CO₂‑Zertifikate ohne tatsächliche Emissionsreduktion)
- Zukunftsversprechen, etwa „CO₂‑neutral bis 2030“, ohne klare Zwischenziele, überprüfbare Pläne und externe Kontrolle
- eigene Nachhaltigkeitssiegel, deren Kriterien nicht transparent oder unabhängig verifiziert sind
Auch implizite Umweltaussagen (z. B. grüne Symbole, Blätter, Wasser‑ oder Globuselemente) fallen unter die Regelung, wenn sie den Eindruck besonderer Umweltfreundlichkeit erwecken, ohne inhaltlich belegt zu sein.
EmpCo betrifft alle Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen verkaufen – unabhängig von Größe oder Branche.
Mehr Informationspflichten für Unternehmen
Neben Werbeaussagen müssen Unternehmen künftig auch verbindliche Produktinformationen bereitstellen. Dazu zählen:
- Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Informationen über Ersatzteilverfügbarkeit
- Dauer und Umfang von Software‑Updates, sofern relevant
- transparente Angaben zu nachhaltigen Liefer‑ und Transportoptionen
Diese Vorgaben sollen den ökologischen Wandel fördern, bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen und den Weg zur Kreislaufwirtschaft stärken.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland setzt die EmpCo‑Richtlinie aktuell (Stand Januar 2026) durch zwei Gesetzesänderungen um:
- Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – schafft klare Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung.
- Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags‑ und Versicherungsvertragsrechts – erweitert Informationspflichten für Unternehmen im B2C‑Bereich.
Beide Gesetze befinden sich in der finalen Abstimmungsphase und werden bis März 2026 verabschiedet.
Anwendung ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben der EmpCo‑Richtlinie verbindlich in der gesamten Europäischen Union.
Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsaussagen und Kommunikationsmaterialien rechtzeitig prüfen und anpassen, damit alle Inhalte zum Stichtag den aktualisierten Transparenz‑ und Nachweisanforderungen entsprechen.
Chancen für Unternehmen
Die EmpCo‑Richtlinie ist mehr als ein regulatorisches Instrument – sie ist ein Hebel für Glaubwürdigkeit und Differenzierung. Unternehmen, die frühzeitig auf transparente, faktenbasierte Kommunikation setzen, gewinnen an Vertrauen bei Verbraucher*innen, Investorinnen und Geschäftspartnerinnen.
Echtheit wird zum Wettbewerbsvorteil. Wer seine CO₂‑Bilanzen, Lieferketten, Nachhaltigkeitsdaten oder Zertifikate offenlegt, zeigt Haltung und unterstreicht Verantwortungsbewusstsein.
Statt komplizierter Bürokratie entsteht so eine neue Qualität von Kommunikation – eine, die überzeugt, weil sie auf Fakten basiert.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten bereits jetzt eine EmpCo‑Compliance‑Prüfung starten:
- Bestehende Nachhaltigkeitsaussagen auf Belegbarkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen
- Zulässigkeit vorhandener Siegel und Symbole analysieren
- Prozesse für Freigaben von „Green Claims“ einführen
- Marketing‑Teams und Kommunikationsabteilungen schulen
Die Erfahrung zeigt, dass die Integration dieser Anforderungen nur gelingt, wenn Rechtsabteilung, Nachhaltigkeitsmanagement und Kommunikation eng zusammenarbeiten.
Fazit
Die EmpCo‑Richtlinie beendet den unklaren Umgang mit Nachhaltigkeit in der Unternehmenskommunikation.
Sie sorgt für Transparenz, Wahrhaftigkeit und Verantwortung und fordert Unternehmen auf, ihre Werte greifbar zu machen.
Wenn Sie diesen Wandel strategisch, glaubwürdig und zukunftsfest gestalten möchten, sprechen Sie mit uns.
Wenn Sie diesen Wandel strategisch und glaubwürdig gestalten möchten, sprechen Sie mit uns.
mib Management Institut Bochum GmbH
Quellenverzeichnis zur EmpCo‑Richtlinie (EU 2024/825)
- Offizieller EU‑Rechtstext
EUR‑Lex: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucherinnen für den ökologischen Wandel*
🔗 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825 - Industrie‑ und Handelskammer (IHK) Karlsruhe
Umweltaussagen – Empowering Consumers‑Richtlinie veröffentlicht
🔗 https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/umwelt/umwelt-aktuell/umweltaussagen-aenderungen-der-ucp-richtlinie-6047292 - Haufe Group – Sustainability & Business Strategy
EmpCo‑Richtlinie: Das sollten Unternehmen wissen
🔗 https://www.haufe.de/sustainability/strategie/empco-richtlinie-das-sollten-unternehmen-wissen_575772_657268.html - Heuking Kühn Lüer Wojtek Rechtsanwälte
EU‑Kommission veröffentlicht FAQ zur EmpCo‑Richtlinie
🔗 https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/eu-kommission-veroeffentlicht-faq-zur-empco-richtlinie.html - Ebner Stolz – Wirtschaftsrecht Commercial
Bundestag beschließt Umsetzung der EmpCo‑Richtlinie
🔗 https://www.ebnerstolz.de/de/unser-angebot/leistungen/rechtsberatung/wirtschaftsrecht-commercial/umsetzung-empco-richtlinie-99600.html - RatgeberRecht – Fachportal für Wettbewerbs‑ und Verbraucherrecht
EmpCo‑Richtlinie: Greenwashing‑Risiken für Unternehmen ab 2026
🔗 https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/empco-richtlinie/ - Better Earth Partners – Nachhaltigkeitswissen für Unternehmen
EmpCo‑Richtlinie 2026: Was Unternehmen über Greenwashing, Green Claims und die neue EU‑Verordnung wissen müssen
🔗 https://betterearth.partners/de/wissen/empco-richtlinie-2026-was-unternehmen-ueber-greenwashing-green-claims-und-die-neue-eu-verordnung-wissen-muessen/ - Impact Strategies – Blog für Nachhaltigkeitskommunikation und CSR‑Strategie
Was wird für Unternehmen wichtig durch die EmpCo Directive 2024: Das Ende des Greenwashings in der EU
🔗 https://impact-strategies.de/blog/empco-directive-2024-das-ende-des-greenwashings-in-der-eu



