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Ab dem 27. September 2026 tritt die EmpCo‑Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ in Kraft. Sie setzt einen klaren Rahmen für europäische Unternehmenskommunikation, um irreführende Umweltaussagen zu reduzieren, Verbraucher*innen zu stärken und Nachhaltigkeitsaussagen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Künftig dürfen Unternehmen nur noch dann mit Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ werben, wenn diese Aussagen belegt, nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Kurzfassung
- Ab wann gilt’s? EU‑weit ab 27.09.2026 (nach nationaler Umsetzung bis 27.03.2026).
- Kernregel: Nur was belegt ist, darf behauptet werden.
- Besonders riskant: vage „Green Claims“, reine Kompensation, unklare Zukunftsversprechen, intransparente Siegel – inkl. impliziter Symbolik.
- Empfehlung: jetzt Claim‑Inventur + Nachweis‑Mapping + Freigabeprozess aufsetzen, damit Kommunikation, Recht/Compliance und Nachhaltigkeit reibungslos zusammenarbeiten.
Warum die Richtlinie eingeführt wurde
Nachhaltigkeit ist längst ein entscheidendes Kriterium für Kaufentscheidungen geworden – gleichzeitig aber auch ein Begriff, der inflationär und oft ohne belastbare Grundlage verwendet wird. Viele Verbraucher*innen fühlen sich dadurch in die Irre geführt.
Die Europäische Union reagiert darauf mit der EmpCo‑Richtlinie, die am 28. Februar 2024 verabschiedet, am 6. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und am 26. März 2024 offiziell in Kraft getreten ist. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht überführen – danach gelten die Regeln ab 27. September 2026 in allen EU‑Ländern.
EmpCo ändert zwei bestehende EU‑Richtlinien:
- die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken
- und die Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte
Damit rückt Nachhaltigkeitskommunikation ausdrücklich unter den Verbraucherschutz und damit in den Geltungsbereich des Wettbewerbsrechts.
Das ändert sich ab 2026
Zentrale Regel ist: Nur was belegt ist, darf auch behauptet werden.
Unbelegte oder unklare Aussagen sind künftig verboten.
Verbotene oder eingeschränkte Aussagen:
- vage Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, wenn sie nicht durch valide Nachweise gestützt werden
- Werbeaussagen, die sich ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beziehen (z. B. CO₂‑Zertifikate ohne tatsächliche Emissionsreduktion)
- Zukunftsversprechen, etwa „CO₂‑neutral bis 2030“, ohne klare Zwischenziele, überprüfbare Pläne und externe Kontrolle
- eigene Nachhaltigkeitssiegel, deren Kriterien nicht transparent oder unabhängig verifiziert sind
Auch implizite Umweltaussagen (z. B. grüne Symbole, Blätter, Wasser oder Globuselemente) fallen unter die Regelung, wenn sie den Eindruck besonderer Umweltfreundlichkeit erwecken, ohne inhaltlich belegt zu sein.
EmpCo betrifft alle Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen verkaufen – unabhängig von Größe oder Branche.
Mehr Informationspflichten für Unternehmen
Neben Werbeaussagen müssen Unternehmen künftig auch verbindliche Produktinformationen bereitstellen. Dazu zählen:
- Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Informationen über Ersatzteilverfügbarkeit
- Dauer und Umfang von Software‑Updates, sofern relevant
- transparente Angaben zu nachhaltigen Liefer‑ und Transportoptionen
Diese Vorgaben sollen den ökologischen Wandel fördern, bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen und den Weg zur Kreislaufwirtschaft stärken.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland setzt die EmpCo‑Richtlinie nach aktuellem Informationsstand über zwei Gesetzesänderungen um bzw. plant diese im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens:
- Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – schafft klarere Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung.
- Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags‑ und Versicherungsvertragsrechts – erweitert Informationspflichten für Unternehmen im B2C‑Bereich.
Hinweis: Zeitpläne und finale Fassungen können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Für Veröffentlichungen empfiehlt sich ein kurzer Aktualitätscheck der zuletzt beschlossenen Gesetzesfassung bzw. der amtlichen Begründung
Anwendung ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben der EmpCo‑Richtlinie verbindlich in der gesamten Europäischen Union.
Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsaussagen und Kommunikationsmaterialien rechtzeitig prüfen und anpassen, damit alle Inhalte zum Stichtag den aktualisierten Transparenz‑ und Nachweisanforderungen entsprechen.
Chancen für Unternehmen
Die EmpCo‑Richtlinie ist mehr als ein regulatorischer Rahmen – sie erhöht den Anspruch an Glaubwürdigkeit. Unternehmen, die frühzeitig auf transparente, faktenbasierte Kommunikation setzen, können Vertrauen bei Verbraucher*innen, Investor*innen und Geschäftspartner*innen stärken.
Echtheit wird messbar: Wer CO₂‑Bilanzen, Lieferketten‑Informationen, Nachhaltigkeitsdaten oder Zertifikate sauber dokumentiert und verständlich erklärt, reduziert Reibung in Freigaben und senkt das Risiko von Abmahnungen/Imageschäden durch irreführende Aussagen.
Statt komplizierter Bürokratie entsteht so eine neue Qualität von Kommunikation – eine, die überzeugt, weil sie auf Fakten basiert.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten bereits jetzt eine EmpCo‑Compliance‑Prüfung starten:
- Bestehende Nachhaltigkeitsaussagen auf Belegbarkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen
- Zulässigkeit vorhandener Siegel und Symbole analysieren
- Prozesse für Freigaben von „Green Claims“ einführen
- Marketing‑Teams und Kommunikationsabteilungen schulen
Praxisnah in 6 Schritten (Green‑Claims‑Check):
- Claim inventarisieren: Wo sagen Sie „klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ – auch in Bildern/Icons?
- Scope klären: Worauf bezieht sich der Claim genau (Produkt, Verpackung, Standort, Unternehmen, Zeitraum)?
- Nachweise zuordnen: Welche Daten/Methodik/Zertifikate stützen die Aussage – und sind sie aktuell?
- Transparenz sicherstellen: Kann ein*e Verbraucher*in die Aussage in wenigen Sätzen nachvollziehen (inkl. Grenzen/Annahmen)?
- Freigabeprozess definieren: Verantwortlichkeiten, Prüfschritte (Nachhaltigkeit + Recht/Compliance + Kommunikation), Dokumentation.
- Monitoring etablieren: Regelmäßige Aktualisierung, Versionsstand, Änderungen in Datenlage/Methodik/Kommunikation.
Die Erfahrung zeigt, dass die Integration dieser Anforderungen nur gelingt, wenn Rechtsabteilung, Nachhaltigkeitsmanagement und Kommunikation eng zusammenarbeiten.
FAQ zur EmpCo‑Richtlinie (EU) 2024/825
Hier finden Sie unsere FAQ
Wen betrifft EmpCo konkret?
Alle Unternehmen, die in der EU B2C Produkte oder Dienstleistungen anbieten – unabhängig von Größe oder Branche.
Sind Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ komplett verboten?
Nicht pauschal, aber sie sind nur zulässig, wenn die Aussage valide belegt, transparent erklärt und überprüfbar ist.
Reicht es, wenn ich CO₂ über Zertifikate kompensiere?
Aussagen, die nur auf Kompensation beruhen (ohne reale Emissionsreduktion), sind besonders kritisch. Kommunizieren Sie klar, was reduziert und was kompensiert wird und wie das belegt ist.
Was ist mit Zukunftsaussagen wie „CO₂‑neutral bis 2030“?
Solche Versprechen benötigen Zwischenziele, einen nachvollziehbaren Plan, messbare Maßnahmen und prüfbare Kontrolle – sonst wird es riskant.
Fallen Symbole und „grüne Bildsprache“ auch darunter?
Ja: Wenn visuelle Elemente den Eindruck besonderer Umweltfreundlichkeit erzeugen, ohne dass es inhaltlich belegt ist, kann das als implizite Umweltaussage bewertet werden.
Dürfen wir ein eigenes Nachhaltigkeitssiegel nutzen?
Nur, wenn Kriterien transparent sind und die Einhaltung unabhängig verifiziert wird. Andernfalls ist das rechtlich riskant.
Was sollten wir bis spätestens 2026 erledigt haben?
Mindestens: Claim‑Inventur, Nachweis‑Doku, Freigabeprozess, Schulung und ein Update‑Rhythmus (Monitoring), damit Aussagen bei neuer Datenlage/Methodik nicht „stehen bleiben“.
Was ist der beste erste Schritt, wenn wir viele Inhalte im Umlauf haben (Web, PDFs, Produktblätter, Social)?
Starten Sie mit einer priorisierten Liste: Top‑Produkte/Top‑Kampagnen/Top‑Claims → Nachweise zuordnen → riskante Claims zuerst korrigieren.
Fazit
Die EmpCo‑Richtlinie beendet den unklaren Umgang mit Nachhaltigkeit in der Unternehmenskommunikation.
Sie sorgt für Transparenz, Wahrhaftigkeit und Verantwortung und fordert Unternehmen auf, ihre Werte greifbar zu machen.
Wenn Sie diesen Wandel strategisch, glaubwürdig und zukunftsfest gestalten möchten, sprechen Sie mit uns.
Ihr mib Management Institut Bochum GmbH
Quellen
Richtlinie – EU – 2024/825 – EN – EUR-Lex
Umweltaussagen: Empowering Consumers-Richtlinie veröffentlicht – IHK Karlsruhe
Haufe Group – Sustainability & Business Strategy
EmpCo‑Richtlinie: Das sollten Unternehmen wissen
Bundestag beschließt Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
EU Kommission veröffentlicht FAQ zur EmpCo Richtlinie | HEUKING
EmpCo-Richtlinie: Greenwashing-Risiken für Unternehmen ab 2026



