Nach dem 27. Mai 2025 dürfen MDD konforme Produkte nicht mehr bereitgestellt und/oder in Betrieb genommen werden. Derartige Produkte, die sich an diesem Tag noch immer in der Handelskette befinden, – d.h. noch nicht dem Endanwender (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim) als gebrauchsfertiges Produkt zur Verfügung gestellt wurden – dürfen nicht mehr vertrieben werden (Art. 120 Abs. 4 der EU-Verordnung 2017/745).
Das Bundesgesundheitsministerium sieht den Handel mit Second-Hand-Produkten (Fallpauschalensystematik) nicht von der sog. „Abverkaufsregelung“ erfasst.
Dies bedeutet, dass sobald ein Produkt dem Endanwender (z.B. Krankenhaus, Kostenträger) als gebrauchsfertiges Produkt zur Verfügung gestellt wurde, das weitere Bereitstellen dieses Produktes auf dem Markt nicht dem Anwendungsbereich der MDR unterfällt.
Mit dieser Aussage sollten auch MDD-konforme Produkte weiterhin im Rahmen der Fallpauschale an den Kostenträger und den Patienten abgegeben werden können.
Dessen ungeachtet wird empfohlen, den Einkauf im Unternehmen so zügig wie möglich auf MDR-konforme Produkte umzustellen und keine große Menge von MDD-konformen Produkten mehr einzukaufen, um eventuellen Forderungen der Kostenträger mit den Argumenten der Produktsicherheit und dem aktuellen Stand der Technik nur noch MDR-konforme Produkte zu verwenden vorzubeugen.
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